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Rücktritt vom Beherbergungsvertrag

Stornogebühr-Rücktritt durch den Beherberger

  • Bis spätestens 3 Monate vor dem vereinbarten Ankunftstag des Vertragspartners kann der Beherbergungsvertrag durch den Beherberger, aus sachlich gerechtfertigten Gründen, es sei denn, es wurde etwas anderes vereinbart, durch einseitige Erklärung aufgelöst werden.

 

Rücktritt durch den Vertragspartner – Stornogebühr

  • Bis spätestens 3 Monate vor dem vereinbarten Ankunftstag des Gastes kann der Beherbergungsvertrag ohne Entrichtung einer Stornogebühr durch einseitige Erklärung durch den Vertragspartner aufgelöst werden.
  • Außerhalb des im § 5.5. festgelegten Zeitraums ist ein Rücktritt durch einseitige Erklärung des Vertragspartners nur unter Entrichtung folgender Stornogebühren möglich:
    - bis 1 Monat vor dem Ankunftstag 40 % vom gesamten Arrangementpreis;
    - bis 1 Woche vor dem Ankunftstag 70 % vom gesamten Arrangementpreis;
    - in der letzten Woche vor dem Ankunftstag 90 % vom gesamten Arrangementpreis.

BITTE beachten Sie bei Ihrem Angebot und bei Ihrer Buchung die geänderten Stornobedingungen über Weihnachten und Silvester. 

 

Gesamt: https://www.wko.at/branchen/tourismus-freizeitwirtschaft/hotellerie/AGBH_061115.pdf

 

Sollte es auf Grund von unvorhersehbarer Situationen nicht möglich sein, das Halbpensions-Arrangement zur Verfügung zu stellen, wird Zimmer mit Frühstück zur Verfügung gestellt.

 

Diese Stornokonditionen sind unabhängig davon, ob die stornierten Zimmern wieder ganz oder auch nur teilweise weiter vermietet werden. 

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